Die Mindestbuchungszeit in der Krippe sind 15 Stunden pro Woche. Es müssen mindestens vier Tage pro Woche gebucht werden.
Die Betreuungszeit beginnt um 07:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr (Freitag um 14:00 Uhr). Sie können die Bring- und Abholzeit individuell gestalten. Die Kernzeit zur Betreuung in der Krippe beträgt drei Stunden von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Da die Krippenkinder um 11:15 Uhr gemeinsam Mittagessen, empfiehlt sich eine Abholzeit erst ab 11:45 Uhr. Sollte Ihr Kind nicht in der Krippe schlafen, haben Sie die Möglichkeit bis 12:00 Uhr oder 12:30 Uhr zu buchen und Ihr Kind dann abzuholen. Von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr findet keine Abholzeit statt (Ruhezeit). Ab 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Freitag bis 14:00 Uhr) können Sie Ihre Abholzeit individuell buchen.
Kindergarten
Die Mindestbuchungszeit im Kindergarten sind 20 Stunden pro Woche. Es müssen fünf Tage pro Woche von Montag bis Freitag gebucht werden.
Die Betreuungszeit beginnt um 07:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr (Freitag um 14:00 Uhr). Sie können die Bring- und Abholzeit individuell gestalten. Die Kernzeit zur Betreuung im Kindergartenbeträgt vier Stunden von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Zwischen 12:30 Uhr (im Ausnahmefall 12:00 Uhr) und 16:00 Uhr (Freitag 14:00 Uhr) können Sie die Betreuungszeit individuell buchen.
Die Buchung der Betreuungszeit erfolgt mit der Anmeldung im Kindergarten oder in der Krippe. Während der Eingewöhnungsphase haben Sie die Möglichkeit zum nächsten Monat die Betreuungsbuchung nochmals umzubuchen.
Nach der Eingewöhnungsphase ist die Umbuchung in eine andere Buchungskategorie quartalsweise möglich und muss bis zum 20. des Monats zum Quartalende für das neue Kalenderquartal schriftlich an die Verwaltung im Kita-Büro bekannt gegeben werden. Nutzen Sie dafür den Umbuchungsbeleg.
Umbuchungen innerhalb der Buchungskategorie können monatlich erfolgen.
Kurzfristige Änderungen von Abholberechtigungen können über die Abgabe von Informationszetteln, die vor den Gruppentüren ausliegen, erteilt werden. Langfristige Abholberechtigungen können über die Verwaltung schriftlich in den Stammdaten der Kinder im System festgehalten werden.