Gebühren Kostenübernahme

Kostenübernahme Beitragsgebühren

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung übernimmt für Kinder, deren Eltern über unzureichendes Einkommen verfügen, ganz oder teilweise die Elternbeiträge für den Krippen- oder  Kindergartenbesuch sowie für die Mittagsverpflegung

https://www.jugendamt-landsberg.de/aufgabengebiet/kindergartenaufsicht/

Um eine Übernahme der oben genannten Kosten überprüfen zu können, wird ein Antrag mit folgenden Unterlagen benötigt: 

  • Formular „Antrag auf Kostenübernahme Beiträge" ausgefüllt und von beiden Elternteilen bzw. vom  sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben
  • „Buchungsbestätigung“ der Kita (siehe Antragsunterlagen Seite 8)
  • „Buchungsbeleg“ (von beiden Elternteilen bzw. vom sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben (siehe Antragsunterlagen Seite 7)

Bei Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII Leistungen und Leistungen nach §§ 2,3 AsylbLG reichen Sie bitte den entsprechenden vollständigen Bescheid als Anlage zu den Antragsunterlagen ein.

Ansonsten reichen Sie bitte alle Unterlagen ein, die auf Sie und Ihre Familie zutreffen (siehe Antragsunterlagen Seite 3).

Kostenübernahme Mittagessen

Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld oder Asylbewerberleistungen, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, profitieren vom Bildungspaket, über das auch die Übernahme von Mittagessen möglich ist. 

Fragen zum Antrag auf Übernahme der Mittagsverpflegung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes (Bildung- und Teilhabe) beim Landratsamt Landsberg am Lech. 

Anträge

Kostenübernahme Beiträge

Kostenübernahme Mittagessen


Ihr Kontakt im Jugendamt für Rückfragen

Frau Daniela Haberstock
Außenstelle 12, Raum 27
08191/129-1650
08191/129-5650
daniela.haberstock@lra-ll.bayern.de

 

Frau Lieselotte Thauer
Außenstelle 12, Raum 27
08191/129-1236
08191/129-5236
lieselotte.thauer@lra-ll.bayern.de

 

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