Gebühren Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Jugendamt

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung übernimmt für Kinder, deren Eltern über unzureichendes Einkommen verfügen, ganz oder teilweise die Elternbeiträge für den Krippen- oder  Kindergartenbesuch sowie für die Mittagsverpflegung

https://www.jugendamt-landsberg.de/aufgabengebiet/kindergartenaufsicht/

Um eine Übernahme der oben genannten Kosten überprüfen zu können, wird ein Antrag mit folgenden Unterlagen benötigt: 

  • Formular „Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge“ vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen bzw. vom  sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben
  • „Buchungsbestätigung“ der Kita (siehe Antragsunterlagen Seite 8)
  • „Buchungsbeleg“ (von beiden Elternteilen bzw. vom sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben (siehe Antragsunterlagen Seite 7)

Bei Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII Leistungen und Leistungen nach §§ 2,3 AsylbLG reichen Sie bitte den entsprechenden vollständigen Bescheid als Anlage zu den Antragsunterlagen ein.

Ansonsten reichen Sie bitte alle Unterlagen ein, die auf Sie und Ihre Familie zutreffen (siehe Antragsunterlagen Seite 3).

Kontakt für die Kita Igling

Frau Daniela Haberstock
Außenstelle 12, Raum 27
08191/129-1650
08191/129-5650
daniela.haberstock@lra-ll.bayern.de

 

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