Elternarbeit

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Eltern haben das Recht und die Pflicht auf Erziehung ihrer Kinder. (Nach Art. 6 GG) Eltern sind immer erste und wichtigste Bezugspersonen und Experten für ihre Kinder. Der Kindertagesstätte ist nur eine ergänzende Einrichtung. Eltern und Kita haben jedoch gemeinsam einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Damit wir unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrnehmen können, brauchen wir die Zusammenarbeit mit den Eltern. Nur wenn wir an einem Strang ziehen, erreichen wir gemeinsam unser Ziel. Deshalb ist uns ein offener Umgang in gemeinsamer Verantwortung für das Kind sehr wichtig. Das Wohl des Kindes und seine positive Entwicklung liegen uns besonders am Herzen.

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