Unsere Arbeit richtet sich nach den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), den Inhalten des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung (BEP) und nach unseren Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit, kurz Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL).
Zudem haben unser Träger und wir als Fachkräfte einen Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung inne. Dies ist im SGB VIII, Paragraph 8a festgeschrieben. Ausführliche Information entnehmen Sie unserer Konzeption.
Als ein ganz entscheidender Schwerpunkt unserer Bildungsarbeit stellt sich das "Freispiel" in einer altersgemischten Gruppe dar.
Hier bestimmt das Kind selbst mit wem, wann, womit es spielen mag. Dabei entstehen neben der Kommunikationsfähigkeit wichtige, soziale Lernprozesse wie Selbstbewusstsein, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Geduld, Ausdauer, Durchsetzungskraft und Kompromissbereitschaft, in denen das Kind je nach Entwicklung und Bereitschaft diese Erfahrungen sammelt.
Um die Selbstständigkeit und den Sozialisierungsprozess noch weiter zu fördern, bieten wir nach einer Eingewöhnungszeit, in der die oben beschriebene Atmosphäre geschaffen wird, sog. "halboffene Gruppen" und somit ein größeres Sozialfeld (andere Kinder, Erzieher, Räume) an.
Die Kita öffnet sich so im Laufe des Jahres immer mehr für "ihre Kinder".
Dadurch "wachsen" die Kinder in ihrem Sozialverhalten, können Verhaltensweisen und Erfahrungen auf neue Situationen übertragen.