Die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 28 und 29) definiert Kinder als eigenständige Träger von Rechten. Zu diesen Rechten der Kinder gehört das Recht auf Erziehung und Bildung, die die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten zur Entfaltung bringen. Weiter gehört dazu das Recht auf Teilhabe und Beteiligung, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Armut. Kinder haben das Recht, Partizipation zu erfahren. So können sie sich im sozialen Miteinander üben, sich in ihrem eigenen Tempo entwickeln und sprachfähig werden.
Partizipation bedeutet in diesem Sinne Beteiligung an Entscheidungen, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen. Wenn Kinder am Alltag der Kita beteiligt werden, trägt dies zu einem positiven Selbstbild bei.
Die Kinder dürfen mitentscheiden, welche Lieder im Morgenkreis gesungen werden sollen, in welchem Spielbereich und mit welchem Kind sie während der Freispielzeit spielen wollen und welche gruppenübergreifenden Aufgaben (z.B. Gong- oder Trommelschlagen) das Kind übernehmen möchten.
Beim Mittagessen achten wir darauf, dass die Kinder ihren Sitzplatz selbst auswählen und selbst entscheiden, was und wieviel sie essen möchten. Jedes Kind schöpft sein Essen selbstständig in den Teller und bedient sich an den Getränken.
Auch beziehen wir alle Kinder der Gruppe mit ein, zu entscheiden, welche Aktivitäten oder Ausflugsziele sie spannend finden oder mit welchem Spiel die Turnstunde eröffnet werden soll.