Krankheit und Unfälle

Krankheit

Im Falle von Krankheit Ihres Kindes, bitten wir Sie, uns rechtzeitig (vor 08:00 Uhr) zu informieren. Im Idealfall teilen Sie uns auch mit, an was Ihr Kind erkrankt ist. Mit vorliegender Konzeption beziehen wir uns auf den aktuell gültigen Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, der insbesondere auch für den Umgang mit Krankheitssymptomen als Empfehlung gilt.

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen.  

Ergänzend gilt verbindlich für unsere Kindertagesstätte, dass Ihr Kind im Falle von Fieber mindestens 24 Std. symptomfrei, im Falle von Erbrechen und/oder Durchfall mindestens 48 Std. symptomfrei sein muss, bevor die Betreuung wieder in Anspruch genommen werden kann.

Ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Infektionsschutzgesetz, das wir Ihnen mit den Vertragsunterlagen aushändigen.

Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs. 5 Satz 2 I

Unfälle

Wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung Ihres Kindes in der Kindertagesstätte nicht persönlich erreichbar sein sollten, fordern wir zur Sicherheit (je nach unserer Einschätzung der Situation) einen Krankenwagen an. Wunden, die mit uns von Pflastern versorgt werden, wurden (aus rechtlichen Gründen) nicht gereinigt. Wir dürfen grundsätzlich in der Kindertagesstätte keine Arzneimittel (auch keine homöopathischen Mittel) verabreichen. Ausnahmen sind, nur nach ärztlicher Indikation, die uns schriftlich vorliegen muss, zulässig.

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