Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Vormittagsplätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Gemeinde wohnenden Kindern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
1. Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
2. Kinder, deren Mutter/Vater berufstätig und allein erziehend ist
3. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
4. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung schon am Vormittag besuchen, haben Vorrang
Die schriftliche Mitteilung der Aufnahme bzw. Absage erfolgt, sobald fest steht, wie viele Plätze frei werden (in der Regel im Mai mit Terminangabe des geplanten Einführungselternabends (Mitte Juni) sowie Bekanntgabe der Schnuppertagtermine (Anfang Juli)).
Unsere Bring- und Abholzeiten richten sich nach den Buchungszeiten der Eltern. Es gibt drei feste Bringzeiten: 07:30 Uhr, 08.00 Uhr und die letztmögliche um 08:30 Uhr. Ihr Kind sollt aber bis spätestens 08:45 Uhr in der Einrichtung sein (Beginn der Kernzeit 08:30 bis 12:30 Uhr). Nur in Ausnahmefällen (Therapie bzw. Arzt- besuche) können die Kinder später gebracht werden. Halten Sie sich bitte an die angegebenen Zeiten!
Sie können Ihre Abholzeit zwischen 12:30 Uhr und 14.00 Uhr, für die Ganztagskinder von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr individuell buchen.
Für die Kinder aus dem Ortsteil Holzhausen setzt die Gemeinde einen kostenfreien Bus ein. In dringenden familiären Situationen kann auch kurzfristig eine längere Betreuung vereinbart werden, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt der Eltern.
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte KIndergartenzeit mit 100€ pro Kind/im Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtugen erreicht.
Die Auszahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher für den Beitragszuschuss im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Sie erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden, diese reichen den Förderbetrag dann an die nicht-kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Die Einrichtungen, die den Beitragszuschuss beantragen, sind verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des Zuschusses zu reduzieren. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Aufgrund des staatlichen Beitragszuschusses wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung für viele Eltern kostenfrei bzw. der Elternbeitrag deutlich reduziert. Anträge auf Übernahme des Elternbeitrages durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind in vielen Fällen entbehrlich. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Wir nehmen auch Kinder mit besonderem Förderbedarf auf. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir betreuen Kinder ab 3 Jahren bis hin zur Einschulung.
Informieren Sie uns bitte, wenn Ihr Kind erkrankt ist und im Idealfall auch darüber, an was es erkrankt ist.
Sollte Ihr Kind Fieber bekommen, so achten Sie bitte auf die Empfehlung, dass es mindestens 24 Stunden frei von Symptomen sein sollte, bevor es wieder in die Kindertagesstätte kommt.
Bei Magen-Darm-Erankungen mit Durchfall/Erbrechen empfehlen wir, dass Ihr Kind bitte 48 Stunden zu Hause bleibt.
Ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig! -> siehe Anlage Infektionsschutzgesetz
Sollten Sie, im Falle eines Unfalls oder nach einer Verletzung Ihres Kindes, persönlich nicht erreichbar sein, fordern wir zur Sicherheit (je nach Einschätzung der geschulten Ersthelfer) einen Krankenwagen an.
Wunden, die von uns mit Pflastern versorgt werden, wurden von uns (aus rechtlichen Gründen) nicht gereinigt. Bitte übernehmen Sie das zu Hause.
Wir dürfen im Kindergarten keine Medikamente und Arzneimittel (auch keine homöopathischen Mittel) verabreichen; bei chronischen Krankheiten nur nach ärztlicher Indikation.
Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
Der Betreuungsplatz kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist. Die Kündigung ist an die Einrichtungsleitung in schriftlicher Form zu richten.
Kündigung durch den Träger
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, unter Angaben von Gründen und in schriftlicher Form. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Eltern anzuhören.
Sie können innerhalb der angebotenen Öffnungszeiten
tägliche Betreuungszeiten wie folgt flexibel buchen:
Die zwischen Eltern und Träger vereinbarte Buchungszeit ist in der Buchungsvereinbarung festgelegt, der entsprechende Elternbeitrag in der Elternbeitragsvereinbarung.
Unsere Gruppen sind nicht nach den verschiedenen Buchungszeiten eingeteilt.
Alle Buchungsmodelle sind z.T. in jeder Gruppe vorhanden. Die Kinder werden morgens von 07:30 bis 08:00 Uhr und Mo. bis Do. 14:00 bis 16:30 Uhr in einer Gruppe zusammengefasst und betreut (Früh- und Nachmittagsbetreuung).
Unsere Einrichtung hat im Jahr 30 Schließtage, die sich auf Weihnachten, Pfingsten und Sommer verteilen. In den Randzeiten der Schulferien bieten wir so genannte Feriengruppen an. Je nach Bedarf der Eltern werden eine bzw. mehrere Gruppen dafür geöffnet.
Schließtage und Ferienzeiten des laufenden Kita Jahres finden Sie unter "Termine Kita Jahr 2020/21"
Das Kita Büro (Verwaltung) ist Montag, Mittwoch und Donnerstag Vormittag besetzt.