Die Aufnahme der Kinder in der Krippe setzt die Anmeldung durch die Personenberechtigten voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen.
Die Aufnahme in die Kinderkrippe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Festgelegte Anmeldetage sind meist im Januar/ Februar des Einstiegsjahres. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in der Gemeinde wohnenden Kindern nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
Die Zuordnung zu einer Dringlichkeitsstufe ist zu berücksichtigen, sofern diese schriftlich glaubhaft gemacht wird. Bedeutende, individuelle, soziale Härtefälle werden bei der Aufnahme gesondert beurteilt und können so auch von einer Dringlichkeitsstufe abweichen. Unsere Einrichtung bietet auch Gastkindern Restplätze an, sofern diese frei sind.
Die schriftliche Mitteilung über die Aufnahme bzw. Absage erfolgt, sobald fest steht, wie viele Plätze frei werden. Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen und rücken bei Freiwerden eines Platzes nach. Durch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben die Eltern auch die Möglichkeit ihr Kind in eine andere Einrichtung als Gast-Kind zu geben.
Um das pädagogische Arbeiten nicht zu stören, bitten wir Sie, die gebuchten Bring- und Abholzeiten einzuhalten.
Aus Sicherheitsgründen ist unsere Krippe mit einer Türöffnungsanlage ausgestattet. Abholberechtigt sind nur die im Betreuungsvertrag unter Anlage 3 genannten Personen. Ausnahmen müssen namentlich von den Erziehungsberechtigten der Gruppenleitung mitgeteilt werden. Die abholberechtigte Person (falls nicht persönlich bekannt) muss sich ausweisen. Entsprechende Vordrucke zur Abholerlaubnis finden Sie vor den Gruppentüren.
Unsere Bringzeit beginnt ab 07:30 Uhr. Wir bitten darum, dass die Kinder bis 08:30 Uhr spätestens in der Krippe sind.
Sie können Ihre Abholzeiten im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr (Hinweis besser ab 11:45 Uhr) bis 16:30 Uhr individuell buchen. Jedoch nicht vor Ende der Kernzeit um 11:30 Uhr.
Die erste Abholzeit in der Krippe findet von 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Die erweiterte Abholzeit findet von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Garten statt. Von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr findet keine Abholzeit statt. Ab 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr findet die flexible Abholzeit am Nachmittag statt.
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Der Bayerische Landtag hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 zugestimmt und das Gesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Das Krippengeld knüpft an die Betreuung in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung oder Tagespflege an.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Wir nehmen auch Kinder mit besonderem Förderbedarf auf. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Altersgrenze: In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter ab 1 Jahr bis 3 Jahren aufgenommen.
Personal: Die Gemeinde stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb der Krippe notwenige pädagogische Personal (Fach -und Ergänzungskräfte). Die Erziehung und Betreuung der Kinder wird durch geeignetes und ausreichendes pädagogisches Personal gesichert. Ab 11 anwesenden Kindern wird eine Betreuung durch mindestens eine pädagogische Fachkraft und 2 pädagogische Ergänzungskräfte sichergestellt.
Informieren Sie uns bitte, wenn Ihr Kind erkrankt ist und im Idealfall auch darüber, an was es erkrankt ist.
Sollte Ihr Kind Fieber bekommen, so achten Sie bitte auf die Empfehlung, dass es mindestens 24 Stunden frei von Symptomen sein sollte, bevor es wieder in die Kindertagesstätte kommt.
Bei Magen-Darm-Erankungen mit Durchfall/Erbrechen empfehlen wir, dass Ihr Kind bitte 48 Stunden zu Hause bleibt.
Ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig! -> siehe Anlage Infektionsschutzgesetz
Sollten Sie, im Falle eines Unfalls oder nach einer Verletzung Ihres Kindes, persönlich nicht erreichbar sein, fordern wir zur Sicherheit (je nach Einschätzung der geschulten Ersthelfer) einen Krankenwagen an.
Wunden, die von uns mit Pflastern versorgt werden, wurden von uns (aus rechtlichen Gründen) nicht gereinigt. Bitte übernehmen Sie das zu Hause.
Wir dürfen im Kindergarten keine Medikamente und Arzneimittel (auch keine homöopathischen Mittel) verabreichen; bei chronischen Krankheiten nur nach ärztlicher Indikation.
Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
Der Betreuungsplatz kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist. Die Kündigung ist an die Einrichtungsleitung in schriftlicher Form zu richten.
Kündigung bei Übergang in den Kindergarten
Krippenkinder, die drei Jahre alt werden, bleiben im Regelfall bis zum Ende des Krippenjahres (August) in der Krippe und wechseln dann in den Kindergarten. Der Krippenvertrag bleibt bestehen und hat weiter Gültigkeit für den Kindergarten. Eine Kündigung des Krippenplatzes ist nicht notwendig, wenn das Kind in den Kindergarten wechselt.
Kündigung durch den Träger
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, unter Angaben von Gründen und in schriftlicher Form. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Eltern anzuhören.
Unsere Krippeneinrichtung bietet derzeit den Eltern eine Höchstbuchungszeit von 45 Wochenstunden.
Sie können im Krippenbereich innerhalb der angebotenen Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Tägliche Betreuungszeiten wie folgt flexibel buchen:
Die zwischen Eltern und Träger vereinbarte Buchungszeit ist in der Buchungsvereinbarung festgelegt, der entsprechende Elternbeitrag in der Elternbeitragsvereinbarung.
Unsere Einrichtung hat im Jahr 30 Schließtage, die sich auf Weihnachten, Pfingsten und Sommer verteilen. In den Randzeiten der Schulferien bieten wir so genannte Feriengruppen an. Je nach Bedarf der Eltern werden eine bzw. mehrere Gruppen dafür geöffnet.
Schließtage und Ferienzeiten des laufenden Kita Jahres finden Sie unter "Termine Kita Jahr 2020/21"
Das Kita Büro (Verwaltung) ist Montag, Mittwoch und Donnerstag Vormittag besetzt.